Sie versenden zum ersten Mal eine Sendung außerhalb der EU? Dieser Artikel beantwortet alle Ihre Zoll-Fragen und gibt Ihnen eine Checkliste für eine reibungslosen Ablauf mit an die Hand.
In der Checkliste finden Sie eine detaillierte Auflistung der Dokumente, welche für eine Sendung außerhalb der EU benötigt werden. Diese müssen Sie Ihrer Sendung beifügen und ggf. noch weitere Zollbestimmungen beachten.
Wann muss ich Dokumente für den Zoll erstellen?
Wenn es sich bei Ihrer Sendung um eine Warenausfuhr oder Wareneinfuhr außerhalb der EU handelt, müssen Sie immer eine Handels- oder Pro-Forma- Rechnung ausfüllen. Hierbei ist es egal, ob es sich nur um ein Geschenk, ein Muster oder ähnliches handelt. Sie müssen dann drei Kopien an die Sendung anbringen und ebenfalls eine digitale Version an zoll@sendify.de senden. Diese Rechnung müssen Sie selbst ausfüllen, wir stellen Ihnen jedoch eine Vorlage und hier finden Sie eine Ausfüllhilfe.
Die Dokumente müssen vor der Abholung der Sendung in digitaler und papierhafter Form bereitgestellt werden, sonst kann der Abholauftrag durch die Spedition verweigert werden. Ebenfalls kann die Spedition die Ware retournieren, falls die Unterlagen falsch oder nicht vollständig sind und die Zollabwicklung deswegen nicht stattfinden kann.
Muss ich eine Handelsrechnung oder eine Pro-forma-Rechnung erstellen?
Sie müssen Ihrer Sendung immer entweder eine Handelsrechnung oder eine Pro-forma-Rechnung beilegen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche der beiden Rechnungen Sie der Sendung beilegen müssen, dann lesen Sie diesen Artikel.
Vorlagen für Handels- und Pro-forma-Rechnungen finden Sie auf Sendify unter dem Menü "Meine Sendungen". Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie Ihre Rechnung ausfüllen sollen? Lesen Sie mehr dazu hier.
Wann muss ich ein Ausfuhrbegleitdokument für den Zoll erstellen?
Sobald der Wert der Sendung 1.000 Euro bzw. eine Eigenmasse von 1.000 Kilogramm übersteigt, dann wird zwingend eine Ausfuhranmeldung benötigt. In diesem Fall benötigen Sie auch eine gültige EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification Number). Informationen dazu, wie Sie eine EORI-Nummer beantragen können bzw. die Gültigkeit Ihrer EORI-Nummer überprüfen können, finden Sie hier.
Die Anmeldung zur Ausfuhr erfolgt in elektronischer Form und ist mittels des IT-Verfahrens ATLAS-Ausfuhr abzugeben. Nach erfolgter Prüfung wird die Ware überlassen und alle Daten zum Ausdruck des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) zur Verfügung gestellt. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Registriernummer der Ausfuhranmeldung (Master Reference Number - MRN) und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) Ihrer Sendung beilegen, damit diese von der Zollstelle überprüft werden können. Die Erstellung des ABD kann für Sie eine externe Zollagentur übernehmen. Genauere Informationen zum Ausfuhrbegleitdokument finden Sie hier
Mehr Informationen zur Ausfuhranmeldung finden Sie hier.
Muss ich Import- / Exportbeschränkungen beachten?
Einige Waren unterliegen möglicherweise Import- oder Exportbeschränkungen. Dies bedeutet, dass sie möglicherweise einer Erlaubnis bedürfen, um exportiert bzw. importiert werden zu können. Waren, die Beschränkungen unterliegen, sind beispielsweise Lebensmittel und Bio-Produkte, alkoholische Getränke, Pflanzen und bestimmte elektrische Produkte. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Waren solchen Beschränkungen unterliegen, dann fragen Sie bei der deutschen Zollbehörde nach.