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Zollabwichlung für Sendungen in die Schweiz durch DHL Freight

Wichtige Informationen zu erforderlichen Dokumenten und zum korrekten Ablauf der Zollabwicklung für Sendungen in die Schweiz mit DHL Freight.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, weshalb jede Sendung in die Schweiz als Export behandelt wird und bestimmte Zolldokumente zwingend erforderlich sind. Dieser Artikel erklärt, was Sie für einen reibungslosen Versand benötigen.

Ausfuhranmeldung (ABD)

Für jede Sendung in die Schweiz über DHL Freight ist eine Ausfuhranmeldung (ABD) erforderlich – unabhängig vom Warenwert und Gewicht der Sendung. Bitte stellen Sie sicher, dass die ABD vor dem Versand vorliegt.


Handelsrechnung

Für den Versand in die Schweiz ist ebenfalls eine Handelsrechnung (Commercial Invoice) Pflicht. Diese muss folgende Angaben enthalten:

1. Warentarifnummer (HS-Code)
Jede Position auf der Rechnung muss mit der entsprechenden Warentarifnummer (auch Zolltarifnummer oder HS-Code genannt) ausgewiesen sein.

2. Netto- und Bruttogewicht
Pro Rechnungsposition sind sowohl das Nettogewicht als auch das Bruttogewicht in Kilogramm (kg) anzugeben.

3. Incoterm (Frankatur)
Die vereinbarte Lieferbedingung (z. B. DAP, DDP) muss auf der Handelsrechnung angegeben werden.

4. Ursprungsland
Das Ursprungsland der Ware ist für jede Position separat aufzuführen.

5. Präferenzsatz (bei EU-Ursprung)
Hat die Ware ihren Ursprung in der Europäischen Union, muss zusätzlich der Präferenzursprung durch eine Ursprungserklärung auf der Rechnung belegt werden.

Der vorgeschriebene Wortlaut für die Ursprungserklärung auf der Rechnung lautet:

„Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte [Ursprungsland] Ursprungswaren sind."

(Ort und Datum) (Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners)

⚠️ Wichtig: Der Präferenztext auf der Rechnung muss im unveränderten Wortlaut verwendet und original handschriftlich unterschrieben sein.


Warenwert über 6.000 Euro – Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich

Bei Sendungen mit einem Warenwert bis 6.000 Euro genügt die Ursprungserklärung auf der Rechnung als Präferenznachweis, die der Ausführer eigenverantwortlich ausfertigen kann. Ab einem Warenwert von 6.000 Euro ist hingegen eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich.

⚠️ Wichtig: Die EUR.1 muss vor der Ausfuhr bei der zuständigen Zollstelle beantragt und abgestempelt werden. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie direkt beim deutschen Zoll: zoll.de – Beantragung EUR.1


Checkliste vor dem Versand

Bevor Sie Ihre Sendung in die Schweiz übergeben, prüfen Sie bitte:

  • Ausfuhranmeldung (ABD) liegt vor
  • Handelsrechnung ist vollständig ausgefüllt
  • HS-Code für jede Position angegeben
  • Netto- und Bruttogewicht pro Position vorhanden
  • Incoterm ist angegeben
  • Ursprungsland pro Position aufgeführt
  • Präferenzerklärung vorhanden (falls Ursprung EU) -  im korrekten Wortlaut und original unterschrieben:
    • Bei Warenwert bis 6.000 € – Ursprungserklärung auf der Rechnung im korrekten Wortlaut und original unterschrieben
    • Bei Warenwert ab 6.000 € – Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, abgestempelt durch die Zollstelle

In bestimmten Fällen, z. B. für Ermächtigte Ausführer, gelten abweichende Regelungen. Informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrer Zollstelle oder auf www.zoll.de.

Fragen zu Zollthemen?

Sendify bietet keine Zollberatung an. Bei Fragen zu Zollanforderungen, Warentarifnummern, Präferenznachweisen oder der EUR.1 wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Zollstelle oder besuchen Sie www.zoll.de.

Alle Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr. Da Sendify über keine eigene Zollabteilung verfügt, empfehlen wir bei Unsicherheiten stets die Rücksprache mit einer Fachstelle.