Welche Güter werden als Gefahrgut eingestuft?
Alle Stoffe und Produkte, die bei der Beförderung eine Gefahr für Personen, Gegenstände oder die Umwelt darstellen, werden als Gefahrgut klassifiziert. Diese Sendungen müssen gesondert gekennzeichnet werden, damit sie leicht als Gefahrgut erkannt werden können. Zudem müssen beim Transport gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Versand von Gefahrgut mit DHL Freight und DPD
Sowohl DHL Freight als auch DPD unterstützen den Versand von Gefahrgut, jedoch nur unter strikter Einhaltung der spezifischen Bedingungen und Einschränkungen, die in ihren jeweiligen Vorschriften und Richtlinien festgelegt sind. Bitte beachten Sie, dass der Absender vollumfänglich für die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Kennzeichnungsanforderungen verantwortlich ist.
DHL Freight
DHL Freight bietet den Transport von Gefahrgut mit den folgenden Ausnahmen an:
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Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten (Ausnahmen: UN-Nummern 0323, 0432, 0454 und 0014, beschränkt auf Platzpatronen für Werkzeuge).
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Klasse 2.3: Giftige Gase.
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Klasse 4.1: Selbstzersetzliche Stoffe, die eine Temperaturkontrolle erfordern (UN-Nummern 3231 bis 3240, 3533, 3534, 3364, 3365, 3367 und 3368).
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Klasse 5.2: Organische Peroxide, die eine Temperaturkontrolle erfordern (UN-Nummern 3111 bis 3120).
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Klasse 6.1: Giftige Stoffe, Verpackungsgruppe I.
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Klasse 6.2: Infektiöse Stoffe.
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Klasse 7: Radioaktive Stoffe.
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Klasse 9: UN-Nummern 2212, 2590, 2315, 3151, 3152 sowie Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien (UN-Nummern 3480, 3481, 3090 und 3091), die beschädigt oder defekt sind, wie in Sondervorschrift 376 definiert, sowie batteriebetriebene Fahrzeuge (UN-Nummer 3171) mit beschädigter oder defekter Batterie gemäß Sondervorschrift 376.
Abfallprodukte sind ebenfalls vom Transport ausgeschlossen (gemäß § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG).
Der Transport der oben genannten Batterien und batteriebetriebenen Fahrzeuge ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von DHL Freight vor Beginn der Transaktion möglich.
Weitere Informationen finden Sie in den DHL Freight-Bedingungen unter DHL Freight Gefahrgut und verbotene Artikel.
DPD
DPD unterstützt den Versand von Gefahrgut in begrenzten Mengen (Limited Quantities – LQ) gemäß Kapitel 3.4 des ADR. Die folgenden Bedingungen gelten:
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Anwendung: Der Versand ist innerhalb Deutschlands und in ausgewählte europäische Länder ausschließlich mit den Services DPD CLASSIC oder DPD EXPRESS möglich.
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Erlaubte Stoffe: Nur Stoffe und Gegenstände, die gemäß ADR in begrenzten Mengen verpackt sind, sind zugelassen.
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Ausschlüsse:
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Klasse 1 (explosive Stoffe, einschließlich UN 0012 und UN 0014).
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Pakete ohne geeignete Transportverpackung oder unzureichende Kennzeichnung.
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DPD stellt detaillierte Verpackungs- und Kennzeichnungsrichtlinien bereit, darunter:
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Einhaltung der Verpackungsvorschriften von 3.4.1, 3.4.2, 3.4.4 und 3.4.11 ADR.
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Verpflichtende Kennzeichnung von Paketen mit dem ADR-LQ-Symbol (10x10 cm oder 5x5 cm für kleinere Pakete).
Die vollständigen Bedingungen finden Sie in den DPD-Beförderungsbedingungen und im LQ-Kundeninformationsdokument, abrufbar unter www.dpd.de/gtc.
Verantwortung des Absenders
Der Absender ist dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften für den Transport von Gefahrgut eingehalten werden. Dies umfasst:
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Ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung der Sendungen.
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Einhaltung aller ADR-Vorschriften und der spezifischen Bedingungen von DHL Freight und DPD.
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Bereitstellung aller relevanten Informationen vor dem Versand.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Haftung für Schäden, Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen führen.
Weitere Informationen
Eine umfassende Übersicht über die Vorschriften für Gefahrgut finden Sie auf der Website der IHK Frankfurt am Main: Merkblätter und Informationen zu Gefahrgut.