Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Neue EU-Importanforderungen ab dem 2026

CBAM: Neue EU-Importanforderungen ab dem 1. Januar 2026

Was ist CBAM?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein neues EU-Instrument, das die CO₂-Emissionen von importierten Waren berücksichtigen soll.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure bestimmter CO₂-intensiver Waren als CBAM-Anmelder (CBAM Declarant) registriert sein, um diese Waren durch den EU-Zoll abfertigen zu können.

CBAM gilt aktuell für folgende Warengruppen:

  • Eisen & Stahl

  • Aluminium

  • Zement

  • Düngemittel

  • Elektrizität

  • Wasserstoff

  • Produkte, die aus diesen Materialien hergestellt sind

Wenn Sie Waren aus diesen Bereichen importieren, könnten CBAM-Pflichten für Sie gelten.


Warum ist das für Sie wichtig?

Ab 2026 werden CBAM-pflichtige Waren vom EU-Zoll nur noch freigegeben, wenn der Importeur als CBAM-Anmelder registriert ist.

Wenn Sie nicht registriert sind:

❗ kann sich die Zollabfertigung verzögern
❗ kann der Zoll die Freigabe verweigern, bis die Registrierung erfolgt ist
❗ können weder Spediteure noch Sendify die Registrierung für Sie übernehmen — sie ist ausschließlich durch den Importeur möglich

Die Zollbehörden empfehlen daher dringend, die Registrierung rechtzeitig vorzunehmen.


Was müssen Sie als Importeur tun?

1. Registrierung als CBAM-Anmelder

Sie müssen sich bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats registrieren, in dem Ihre Waren zum freien Verkehr angemeldet werden.

Beispiel:
In Deutschland erfolgt die Registrierung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).

2. Bereitstellung Ihrer CBAM-Registrierungsnummer

Ihr Zollagent oder Spediteur kann diese Nummer ab 2026 im Rahmen der Zollanmeldung anfordern.

3. Sicherstellen, dass Sie CO₂-Daten liefern können

Importeure müssen die eingebetteten CO₂-Emissionen der Waren melden.
Dazu benötigen Sie in der Regel Informationen von Ihren Lieferanten oder Herstellern.


Wo können Sie sich registrieren und mehr erfahren?

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt):
https://www.help.zoll-portal.de/_verwaltung/IAMDE/Inhaltsseiten/DE/CBAM/cbam-node.html

Europäische Kommission – Übersicht zu CBAM:
https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en


Welche Rolle spielt Sendify?

Sendify ist nicht an der CBAM-Registrierung, -Überprüfung oder -Erfüllung beteiligt.
Wir können nicht:

  • prüfen, ob Ihre Waren CBAM-pflichtig sind

  • HS-Codes oder Emissionsdaten validieren

  • eine CBAM-Nummer bereitstellen

  • CBAM-Meldungen für Sie einreichen

Als Importeur sind Sie selbst verantwortlich für die Erfüllung der CBAM-Anforderungen.

Sendify stellt lediglich allgemeine Informationen wie diesen Leitfaden zur Verfügung, damit Sie wissen, wo Sie sich registrieren können und wo offizielle Informationen zu finden sind.


Unterstützung

Wenn Sie unsicher sind, ob CBAM für Ihre Waren gilt, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständige Zollbehörde. Diese können Sie individuell und verbindlich beraten.