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Zollanmeldung

Wenn Sie ausserhalb der EU-Zollunion versenden, gibt der Transporteur die Zollanmeldung für Sie ab. Dafür benötigt er eine Zollvollmacht, die einmalig unterschrieben wird. Dieselbe Vollmacht gilt für alle Sendungen, bei denen dieser Transporteur Ihr Zollvertreter ist, unabhängig vom Zielland.

Wenn Sie ausserhalb der EU-Zollunion versenden, gibt der Transporteur die Zollanmeldung für Sie ab. Dafür benötigt er eine Zollvollmacht, die einmalig unterschrieben wird. Dieselbe Vollmacht gilt für alle Sendungen, bei denen dieser Transporteur Ihr Zollvertreter ist, unabhängig vom Zielland.

info
Eine Vollmacht je Transporteur, nicht je Sendung oder je Land. Die Zollvollmacht bestellt den Transporteur zu Ihrem direkten Vertreter nach dem Unionszollkodex. Sie gilt für alle Zollverfahren bei allen Zollstellen in der EU und bleibt gültig, bis Sie sie schriftlich widerrufen.
verified
Einmal unterschrieben
Unterschreiben Sie beim ersten Zollversand mit einem Transporteur. Danach gilt sie für jede weitere Buchung.
public
Gilt für jedes Zielland
Norwegen, Schweiz, USA. Die Bevollmächtigung liegt auf EU-Seite, das Zielland ändert daran nichts.
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Nur zeichnungsberechtigt
Sie muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben werden, sonst kann der Zoll sie zurückweisen.

Gegenüber dem Zoll bleiben Sie der Anmelder. Die Vollmacht erlaubt dem Transporteur die Abgabe in Ihrem Namen, die Verantwortung für Warenbeschreibung, Einreihung, Wert und Ursprung bleibt jedoch bei Ihnen, ebenso Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Grossbritannien ist die Ausnahme, die man kennen sollte. Das Land liegt ausserhalb der EU-Zollunion und benötigt eine eigene Bevollmächtigung, zusätzlich zur Vollmacht für die Abfertigung auf EU-Seite.

Datenqualität für Grossbritannien

Die britischen Behörden prüfen die Qualität der Sendungsdaten inzwischen deutlich genauer. Die Angaben müssen vollständig sein und über alle Dokumente hinweg übereinstimmen, und vage Warenbeschreibungen werden nicht mehr akzeptiert. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben führen zu Zollkontrollen, zusätzlichen Untersuchungen und Verzögerungen an der Grenze.

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Auf der Handelsrechnung

  • Vollständiger Name und Anschrift von Versender und Empfänger.
  • Warennummer (HS), 8 Stellen, in jeder Position.
  • Rechnungsnummer und Datum.
  • Eine detaillierte Warenbeschreibung.
  • Bruttogewichte.
  • Anzahl der Positionen.
  • Wert und Währung je Position.
  • Ursprungsland der Ware.
  • Lieferbedingungen.

Die Ware beschreiben

Die Beschreibung soll einer Zollbeamtin oder einem Zollbeamten zeigen, was in der Sendung ist, ohne ein weiteres Dokument zu öffnen. Allgemeine Begriffe wie Artikel, Waren, Material, gemischt, wie bestellt oder siehe beiliegende Rechnung werden zurückgewiesen, ebenso Beschreibungen, die nur aus Ziffern, Dateiendungen, wiederholten Zeichen oder Sonderzeichen bestehen.

StattSchreiben Sie
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Ohne unterschriebene Vollmacht kann der Transporteur nicht für Sie anmelden. Auf den meisten Strecken zeigt sich das als Verzögerung, während die Unterlagen nachgefordert werden. Bei Sendungen nach Norwegen ab dem 15. September 2026 bleibt die Ware an der Grenze stehen, weil die Anmeldung vor dem Grenzübertritt erfolgt.

Was Sie zum Ausfüllen brauchen

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Das sollten Sie bereithalten

  • Firmenname, Organisationsnummer und eingetragene Anschrift.
  • Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Ihre EORI-Nummer.
  • Den Namen einer zeichnungsberechtigten Person.
  • Eine Kopie Ihres Handelsregisterauszugs, den einzelne Transporteure verlangen.
  • Die E-Mail-Adresse, an die eine Kopie der Anmeldungen gehen soll.